Jede volljährige Person, die sich im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte befindet, darf ein Testament verfassen. Es muss vom ersten bis zum letzten Buchstaben eigenhändig und handschriftlich verfasst sein und mit vollem Namenszug, Datums- und Ortsangabe versehen werden. Grundsätzlich empfiehlt sich eine notarielle Beratung.
Für Privatpersonen ist ein Testament dann empfehlenswert, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht ‒ wenn z.B. ein Erbe mehr oder weniger bekommen soll, als die Paragrafen es vorsehen, oder mit dem Erbe bestimmte Wünsche verbunden sind.
Das sogenannte Berliner Testament setzt Eheleute als gegenseitige Alleinerben ein. Die Kinder werden erst berücksichtigt, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei einem größeren Vermögen kann dies zu steuerlichen Mehrbelastungen der Erben führen.
Ein gemeinschaftliches Testament darf nur gemeinschaftlich geändert werden. Nach dem Tod eines Ehepartners ist dies nicht mehr möglich. Wenn das Testament unterzeichnet ist, sollten alle Betroffenen über den Verbleib unterrichtet werden.
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