ERBRECHT Gesetzesvorlagen

Das bürgerliche Recht legt eine gesetzliche Erbfolge fest, die im Bundesgesetzbuch (BGB) nachzulesen ist. Diese Erbfolge setzt ein, wenn der Verstorbene kein rechtsgültiges Testament verfasst hat. Die gesetzliche Erbfolge legt die Erben aus den Reihen der nächsten Verwandten des Verstorbenen fest. Ihnen steht ungeachtet der testamentarisch festgelegten Verfügung ein Pflichtteil des Erbes zu.

Hierbei sind:
Erben erster Ordnung:  Ehepartner, Kinder, Enkel und Urenkel
Erben zweiter Ordnung:  Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
Erben dritter Ordnung:  Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen

Adoptivkinder sind eigenen Kindern gleichgestellt. Stiefkinder und Pflegekinder gehören nicht zu den gesetzlichen Erben, nicht eheliche Kinder sind ehelichen Kindern gleichgestellt. Angehörige, die den Verstorbenen gepflegt haben, werden nach der Erbrechtsreform aus dem Jahr 2010 höher am Erbe beteiligt.

Es ist sinnvoll, sich frühzeitig über die gesetzlichen Steuerfreibeträge zu erkundigen. Durch eine Schenkung können Sie eventuell unnötig hohe Erbschaftssteuern vermeiden.

Weitere Informationen zum Thema Erbrecht.

 

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