Vorsorge Ihren letzten Willen festlegen

Seit im Jahr 2004 das Sterbegeld abgeschafft wurde, ist der Bürger verpflichtet, für seine Bestattung selbst vorzusorgen. Hierzu bietet sich die Bestattungsvorsorge an. Dies ist eine schriftliche Verfügung in der Sie bestimmen, wie ihre Beisetzung erfolgen soll, und auch die finanzielle Seite können Sie bereits im Vorfeld klären.

Ein solcher Vorsorgevertrag ist besonders für alleinstehende Menschen sinnvoll. Er hilft aber auch den Angehörigen in einem Trauerfall, sich um die Gestaltung und Ausrichtung der Beerdigung zu kümmern. Oft stehen sie ratlos vor den vielen Möglichkeiten und müssen den Wunsch, dem Verstorbenen Respekt zu erweisen mit finanziellen Überlegungen in Einklang bringen.


Bestattungsvorsorge verantwortungsbewusst handeln

Zur Absicherung ihrer finanziellen Einlage können wir ihnen folgendes anbieten:


PATIENTENVERFÜGUNG EIN WÜRDEVOLLES ENDE

Der medizinische Fortschritt ermöglicht lebensverlängernde Maßnahmen, die Sie vielleicht nicht in Anspruch nehmen möchten. Eine Patientenverfügung legt als gesetzlich anerkannte Grundlage die Versorgung in der letzten Lebensphase genau fest - nur für den Fall, dass Ihre Willensfähigkeit verloren gehen sollte. Dies kann durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall eintreten. Bitte informieren Sie Ihre Angehörigen, falls Sie eine Patientenverfügung verfassen; auch sollte sie im Ernstfall schnell gefunden werden. Hier  finden Sie weiterführende Informationen, eine beispielhafte Patientenverfügung im pdf-Format erhalten Sie hier.

Wir empfehlen Ihnen, bei allen juristischen Fragen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln.

09133-47 94 44
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